DIN - Vorschriften
Das Erste-Hilfe Material ist in geeigneten Behältnissen verfügbar zu halten. Geeignete Behältnisse können Verbandkoffer, Verbandschränke, Verbandkasten und Sanitätsrucksäcke sein.
Bei räumlich größeren Ausdehnungen innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen.
In diesen Fällen können für einen großen Betriebsverbandkasten auch zwei kleine Betriebsverbandkasten in Bereitschaft sein.
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:
Übersicht DIN 13 157 = Kleiner Betriebsverbandkasten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 1 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 1 bis 20 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
c) auf Baustellen ab 1 bis 10 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
Verbandkästen nach DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten im Außendienst einsetzbar.
Übersicht DIN 13 169 = Großer Betriebsverbandkasten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 bis 300 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13 169 je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 bis 100
Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169
c) auf
Baustellen ab
11 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169
Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.