Liegeräume

Werdenden oder stillenden Müttern ist es während der Pausen und wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen.

 

Dabei gilt folgende Regel:

 

Anzahl

Arbeitnehmerinnen

Anzahl

Liegen

bis 20                                                      1
bis 50 2
bis 100 3
bis 300 4
bis 500 5
bis 750 6
bis 1.000 7
mehr als 1.000 8

 

Höhe der Liege soll der Sitzhöhe entsprechend 0,45 m bis 0,50 m betragen. Die gesamte Liegefläche muß gepolstert und mit einem sauberen, wasch- oder wegwerfbaren Belag bedeckt sein.

Wichtig

Erste-Hilfe-Räume oder Pausenräume dürfen nicht als Liegeräume benutzt werden.